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Stärkung der Sicherheit der Bundesbeschaffungskette gegen ausländische Bedrohungen.

Dieses Gesetz stärkt den Bundesrat für Beschaffungssicherheit (FASC) und gibt ihm erweiterte Befugnisse, um riskante Technologien und Dienstleistungen von ausländischen Gegnern aus Bundesystemen zu identifizieren und deren Ausschluss oder Entfernung anzuordnen. Es führt obligatorische Ausschlussanordnungen für als hochgefährlich eingestufte Quellen ein, um kritische Regierungsinfrastrukturen und Daten zu schützen. Dies verbessert indirekt die Sicherheit der persönlichen Daten der Bürger, die von Bundesbehörden gespeichert werden.
Wichtige Punkte
Einführung obligatorischer Ausschluss- oder Entfernungsanordnungen für Unternehmen und Produkte, die als erhebliche nationale Sicherheitsrisiken eingestuft werden.
Der Nationale Cyber-Direktor wird zum neuen Vorsitzenden des Bundesrats für Beschaffungssicherheit (FASC) ernannt.
Einrichtung eines speziellen FASC-Programmbüros zur Unterstützung und Bereitstellung von Fachwissen im Bereich der Sicherheit der IT-Lieferkette.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9597
Sponsor: Rep. Comer, James [R-KY-1]
Startdatum: 2024-09-16