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Haftungsbeschränkung für Hersteller kritischer Infrastruktur bei Waldbränden.

Dieses Gesetz schützt Hersteller wesentlicher Infrastrukturausrüstung (wie Stromleitungen) vor zivilrechtlichen Klagen im Zusammenhang mit Schäden durch Waldbrände. Dies erschwert es Bürgern, die durch Brände, die möglicherweise durch diese Ausrüstung verursacht wurden, Verluste erlitten haben, Entschädigung vom Hersteller zu erhalten. Eine Klage ist nur möglich, wenn vorsätzliches Fehlverhalten nachgewiesen wird.
Wichtige Punkte
Hersteller kritischer Infrastrukturausrüstung erhalten Immunität gegen Klagen wegen Schäden, die durch Waldbrände verursacht wurden, auf Bundes- und Landesebene.
Geschädigte Bürger können nur dann Entschädigung vom Hersteller verlangen, wenn sie vorsätzliches Fehlverhalten bei der Herstellung oder Konstruktion nachweisen können.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9608
Sponsor: Rep. Miller-Meeks, Mariannette [R-IA-1]
Startdatum: 2024-09-16