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Obligatorische Benachrichtigung der Wähler bei Änderung des Wahllokals.

Dieses Gesetz legt neue Mindestanforderungen für die Bundesstaaten fest, wie Bürger über Änderungen ihres zugewiesenen Wahllokals bei Bundeswahlen informiert werden müssen. Wenn Ihr Wahllokal verlegt wird, muss der Staat Sie mindestens 7 Tage vor dem Wahltag über den neuen Standort informieren. Erfolgt die Änderung später und erscheinen Sie am alten Ort, müssen die Wahlbeamten angemessene Anstrengungen unternehmen, um Ihnen die Stimmabgabe zu ermöglichen.
Wichtige Punkte
Die Bundesstaaten müssen Wähler mindestens 7 Tage vor einer Bundeswahl über den neuen Standort des Wahllokals informieren, falls dieses geändert wurde.
Bei kurzfristigen Änderungen und Erscheinen am alten Ort muss der Staat alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Stimmabgabe zu ermöglichen.
Diese Vorschriften gelten für alle Bundeswahlen, die am oder nach dem 1. Januar 2026 stattfinden.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9615
Sponsor: Rep. Allred, Colin Z. [D-TX-32]
Startdatum: 2024-09-17