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Frühwarnprogramm Migration: Lokale Behörden Erhalten Vorabinformationen über Freilassungen

Dieses Gesetz führt ein obligatorisches Warnsystem ein, das die Bundesregierung verpflichtet, staatliche und lokale Behörden über die geplante Freilassung von Nicht-Staatsbürgern in ihren Zuständigkeitsbereich zu informieren. Lokale Gemeinschaften erhalten im Voraus Daten über die Anzahl der Personen, ihre beabsichtigten Ziele und wie viele von ihnen bekannte Vorstrafen haben. Ziel ist es, die lokale Vorbereitung und die öffentliche Sicherheit zu verbessern.
Wichtige Punkte
Staatliche, lokale und Stammesbehörden müssen mindestens 24 Stunden vor der Freilassung von Nicht-Staatsbürgern in ihrem Gebiet benachrichtigt werden.
Die Benachrichtigungen müssen die Anzahl der Personen, ihre endgültigen beabsichtigten Wohnorte und Informationen über bekannte Vorstrafen enthalten.
Das Heimatschutzministerium (DHS) muss das Frühwarnprogramm Migration (EMAP) zur Verwaltung dieser Daten einrichten.
Die Informationen werden über ein neu entwickeltes E-Mail-Benachrichtigungssystem für verifizierte Regierungsbeamte bereitgestellt.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9653
Sponsor: Rep. Guest, Michael [R-MS-3]
Startdatum: 2024-09-18