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Obligatorische Inhaftierung und Abschiebung von Nicht-Staatsbürgern mit Bandenverbindungen.

Dieses Gesetz führt strengere Einwanderungsregeln ein, die die obligatorische Inhaftierung und Abschiebung von Nicht-Staatsbürgern vorschreiben, die Mitglieder internationaler krimineller Banden sind oder waren. Es erweitert die Definition von Straftaten, die zur Abschiebung führen, und schränkt den Zugang zu Asyl, vorübergehendem Schutzstatus (TPS) und anderen Einwanderungsvorteilen für Bandenmitglieder stark ein. Der Heimatschutzminister erhält die Befugnis, Gruppen formell als kriminelle Banden zu bezeichnen, was sofortige Abschiebungsverfahren auslöst.
Wichtige Punkte
Zwingende Inhaftierung: Nicht-Staatsbürger, die als Mitglieder oder Teilnehmer krimineller Banden identifiziert werden, müssen inhaftiert und abgeschoben werden.
Erweiterte Definition: Eine neue, weitreichende Definition von „krimineller Bande“ wird eingeführt, die Gruppen ab 5 Personen umfasst, die schwere Straftaten begehen.
Kein Asylschutz: Personen mit Bandenverbindungen verlieren die Berechtigung, Asyl, TPS oder spezielle Jugend-Einwanderungsvisa zu beantragen.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9657
Sponsor: Rep. Lopez, Greg [R-CO-4]
Startdatum: 2024-09-18