Gesetz zum Schutz von Bisons, Grizzlybären und Wölfen und zur Stammes-Mitverwaltung
Das Gesetz führt einen Bundesschutz für Bisons, Grizzlybären und Wölfe ein und verbietet im Allgemeinen deren Tötung, Besitz oder Verkauf, mit Ausnahmen unter anderem für Selbstverteidigung, kulturelle Zwecke der Stämme und in Gefangenschaft gezüchtete Bisons für den Verzehr. Bei Verstößen drohen Geldstrafen und Gefängnisstrafen (bis zu 75.000 USD bei Wiederholungstaten), und Weidegenehmigungen auf Bundesland müssen bei einer Verurteilung entzogen werden. Das Gesetz sieht die Einrichtung von Ausschüssen für Wiederansiedlung und Koexistenz vor und schränkt tödliche Maßnahmen zur Wildtierkontrolle auf öffentlichem Land ein.
Wichtige Punkte
Es wird ein Bundesverbot für die Jagd, Tötung oder den Besitz von Bisons, Grizzlybären und Wölfen eingeführt, mit Ausnahmen für Selbstverteidigung, kulturelle Zwecke und Zuchtbisons.
Verurteilte Personen müssen bei wiederholten Verstößen mit Geldstrafen von bis zu 75.000 USD und Gefängnis rechnen; Weidegenehmigungen auf Bundesland werden bei Verurteilung storniert.
Das Gesetz fördert die Wiederansiedlung dieser Arten auf Stammes- und Bundesland und verlangt Konsultationen mit Stämmen bezüglich Genehmigungen auf deren Land.
Tödliche Maßnahmen zur Wildtierkontrolle sind auf Bundesland verboten, wenn der zuständige Ausschuss feststellt, dass sie zur Tötung einer geschützten Art führen könnten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9695
Sponsor: Rep. Grijalva, Raúl M. [D-AZ-7]
Startdatum: 2024-09-19