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Befreiung militärischer Gebiete von strengen Artenschutzbestimmungen.

Dieses Gesetz soll militärische Operationen vereinfachen, indem es Gebiete der Streitkräfte von strengen Regeln zum Schutz gefährdeter Arten ausnimmt. Dies bedeutet, dass Militärstützpunkte und Übungsplätze nicht als kritische Lebensräume ausgewiesen werden dürfen und Militärpersonal von Verboten befreit wird, gefährdete Arten während Verteidigungsoperationen zu schädigen oder zu zerstören. Diese Änderung priorisiert die Verteidigungsbereitschaft gegenüber dem Umweltschutz in diesen spezifischen Gebieten.
Wichtige Punkte
Militärische Einrichtungen und Nationalgarde-Gebiete dürfen nicht als kritische Lebensräume für gefährdete Arten ausgewiesen werden.
Das Militär muss sich bei Maßnahmen in diesen Gebieten nicht mit Umweltschutzbehörden beraten, wenn der Verteidigungsminister sie für Verteidigungszwecke als notwendig erachtet.
Militärpersonal (einschließlich Zivilisten und Auftragnehmer) ist von der Haftung für die versehentliche Schädigung oder Tötung gefährdeter Arten während Verteidigungsoperationen wie Waffentests oder Schulungen befreit.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_97
Sponsor: Rep. Biggs, Andy [R-AZ-5]
Startdatum: 2023-01-09