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Managerhaftung: Führungskräfte zahlen Bußgelder, nicht Aktionäre.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Investoren und Bürger, die Unternehmensaktien besitzen, zu schützen. Es verpflichtet börsennotierte Unternehmen offenzulegen, ob und wie sie Bußgelder und Strafen von den Gehältern der für Fehlverhalten verantwortlichen Führungskräfte zurückfordern. Dadurch sollen die Kosten für unverantwortliches Handeln von Managern und nicht von den Aktionären getragen werden.
Wichtige Punkte
Börsennotierte Unternehmen müssen offenlegen, ob sie Verfahren zur Rückforderung von Geldstrafen von verantwortlichen Führungskräften haben.
Wenn Gelder zurückgefordert wurden, muss das Unternehmen die Beträge angeben, die einzelnen Managern in den letzten drei Jahren abgezogen wurden.
Ziel ist es, die Kosten für Fehlverhaltensstrafen von den Aktionären auf die verantwortlichen Manager zu verlagern.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9736
Sponsor: Rep. Porter, Katie [D-CA-47]
Startdatum: 2024-09-20