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Wettbewerb im Mikrotransit: Private Betreiber müssen Bundesmittel erhalten

Dieses Gesetz schreibt vor, dass lokale und staatliche Behörden, die Bundesmittel für flexible Nahverkehrsdienste (Mikrotransit) erhalten, diese Dienste über ein wettbewerbsorientiertes Verfahren an private Unternehmen vergeben müssen. Ziel ist es, den Wettbewerb zu fördern, die Servicequalität zu verbessern und die Effizienz der Transportmöglichkeiten für die Bürger zu steigern. Bei Nichteinhaltung droht die Aussetzung der Bundesmittel.
Wichtige Punkte
Öffentliche Nahverkehrsdienste auf Abruf (Mikrotransit), die mit Bundesmitteln finanziert werden, müssen von privaten Anbietern betrieben werden, die in einem transparenten Wettbewerb ausgewählt wurden.
Bei der Auswahl müssen Effizienz, Kosteneffizienz und die Gesamtqualität des Dienstes Priorität haben.
Behörden, die diese Dienste nicht an den privaten Sektor vergeben, verlieren ihre Bundesmittel für den Mikrotransit.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9756
Sponsor: Rep. Boebert, Lauren [R-CO-3]
Startdatum: 2024-09-23