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Höhere Altersvorsorgebeiträge für unbezahlte pflegende Familienangehörige.

Das Gesetz ermöglicht es unbezahlten pflegenden Familienangehörigen, die weniger als 500 bezahlte Stunden pro Jahr arbeiten, höhere „Catch-up-Beiträge“ in ihre Altersvorsorgekonten einzuzahlen. Ziel ist es, Personen, die auf bezahlte Arbeit verzichten, um Kinder oder Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen zu pflegen, dabei zu helfen, verlorene Altersvorsorgechancen aufzuholen. Die Änderungen treten ab 2025 in Kraft.
Wichtige Punkte
Pflegende Familienangehörige können zusätzliche, höhere Beiträge zu Altersvorsorgeplänen (wie 401(k)s und IRAs) leisten, ähnlich wie Teilnehmer im Alter von 60 bis 64 Jahren.
Um sich zu qualifizieren, muss die Pflegeperson jährlich mindestens 500 Stunden unbezahlte Pflege leisten und weniger als 500 Stunden bezahlter Arbeit nachgehen.
Die Nutzung dieser erhöhten Beiträge ist auf maximal fünf Steuerjahre begrenzt.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9764
Sponsor: Rep. Pettersen, Brittany [D-CO-7]
Startdatum: 2024-09-23