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Altersvorsorge für unbezahlte pflegende Familienangehörige.

Dieses Gesetz ermöglicht es Personen, die unbezahlte Pflege für Familienmitglieder (Kinder oder Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen) leisten, Beiträge zu einem Roth IRA-Rentenkonto zu leisten. Die Änderung richtet sich an Pflegepersonen, die mindestens 500 Stunden Pflege und weniger als 500 Stunden bezahlte Arbeit pro Jahr leisten. Ziel ist es, die Altersvorsorge derjenigen zu sichern, die ihre Karriere für die Pflege ihrer Angehörigen opfern.
Wichtige Punkte
Unbezahlte pflegende Angehörige können nun in ein Roth IRA einzahlen, auch wenn sie kein oder nur geringes Erwerbseinkommen haben.
Voraussetzung ist eine jährliche Pflegeleistung von mindestens 500 Stunden und eine geringe oder keine bezahlte Beschäftigung.
Die neuen Regeln gelten für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9765
Sponsor: Rep. Pettersen, Brittany [D-CO-7]
Startdatum: 2024-09-23