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Altersvorsorge für unbezahlte pflegende Familienangehörige.

Dieses Gesetz ermöglicht es Personen, die unbezahlte Pflege für Familienmitglieder (Kinder oder Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen) leisten, Beiträge zu einem Roth IRA-Rentenkonto zu leisten. Die Änderung richtet sich an Pflegepersonen, die mindestens 500 Stunden Pflege und weniger als 500 Stunden bezahlte Arbeit pro Jahr leisten. Ziel ist es, die Altersvorsorge derjenigen zu sichern, die ihre Karriere für die Pflege ihrer Angehörigen opfern.
Wichtige Punkte
Unbezahlte pflegende Angehörige können nun in ein Roth IRA einzahlen, auch wenn sie kein oder nur geringes Erwerbseinkommen haben.
Voraussetzung ist eine jährliche Pflegeleistung von mindestens 500 Stunden und eine geringe oder keine bezahlte Beschäftigung.
Die neuen Regeln gelten für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Improving Retirement Security for Family Caregivers Act of 2024
Drucknummer: HR 9765
Sponsor: Rep. Pettersen, Brittany [D-CO-7]
Startdatum: 2024-09-23