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Wahlsicherheit: Verbot der Einschüchterung von Wahlhelfern und neue Waffenregeln.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Sicherheit von Wahlen zu erhöhen, indem es die Einschüchterung von Wahlbeamten und -helfern ausdrücklich verbietet. Es führt spezifische Regeln für das sichtbare Tragen von Schusswaffen in der Nähe von Wahllokalen und Stimmenauszählungsstellen ein. Dies soll Bürgern eine größere Gewissheit geben, dass Wahlen frei von Druck und Bedrohungen durchgeführt werden.
Wichtige Punkte
Führt ein bundesweites Verbot der Einschüchterung, Bedrohung oder Nötigung von Personen ein, die Wahlverwaltungsaufgaben wahrnehmen (z. B. Stimmenauszählung, Zertifizierung).
Das sichtbare Tragen einer Schusswaffe (einschließlich Nachbildungen) in der Nähe von Wählern oder Wahlhelfern wird rechtlich als Einschüchterung vermutet, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird.
Gerichte können vorübergehende Beschränkungen für das Tragen von Waffen durch Personen verhängen, die der wahlbezogenen Einschüchterung beschuldigt werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9818
Sponsor: Rep. Deluzio, Christopher R. [D-PA-17]
Startdatum: 2024-09-25