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Pflichtinformation über Umkehrbarkeit chemischer Abtreibungen und zivilrechtliche Folgen.

Dieses Gesetz verpflichtet Gesundheitsdienstleister, Frauen, die eine chemische Abtreibung wünschen, über die Möglichkeit zu informieren, die Wirkung der ersten Pille umzukehren, falls sie ihre Meinung ändern. Anbieter müssen schriftliche Anweisungen und sichtbare Aushänge bereitstellen. Bei Nichteinhaltung dieser Informationspflichten können zivilrechtliche Klagen auf Schadensersatz gegen die Anbieter eingereicht werden, eingeleitet durch die Frau, den Vater oder einen Elternteil.
Wichtige Punkte
Anbieter müssen die Frau mindestens 24 Stunden im Voraus über die potenzielle Möglichkeit informieren, die Wirkung der ersten Abtreibungspille umzukehren.
Einrichtungen müssen nach der Abgabe der ersten Pille Schilder anbringen und schriftliche Anweisungen aushändigen, die auf die Möglichkeit einer Umkehrung hinweisen.
Das Gesundheitsministerium muss eine Website mit Informationen und Ressourcen zur versuchten Umkehrung chemischer Abtreibungen einrichten.
Das Gesetz schafft ein neues Klagerecht, um zivilrechtliche Schadensersatzklagen gegen Anbieter einzureichen, die wissentlich gegen die Aufklärungspflichten verstoßen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_983
Sponsor: Rep. Lamborn, Doug [R-CO-5]
Startdatum: 2023-02-10