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Obligatorische Schulung für Schulleiter zur frühkindlichen Bildung und Entwicklung.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass Schulleiter und Bildungsführer eine obligatorische Schulung zur frühkindlichen Entwicklung und Bildung (von der Geburt bis zum Alter von 8 Jahren) absolvieren müssen. Ziel ist es sicherzustellen, dass das Personal, das Vorschulprogramme beaufsichtigt, über das notwendige Fachwissen verfügt, um Lehrer effektiv zu unterstützen. Dies soll die Qualität der Betreuung und Bildung für die jüngsten Schüler verbessern.
Wichtige Punkte
Einführung der Anforderung, Schulleiter in der sozialen, emotionalen und verhaltensbezogenen Entwicklung von Kindern im Alter von 0 bis 8 Jahren zu schulen.
Sicherstellung, dass Programme der frühkindlichen Bildung von Personal mit speziellem Fachwissen in diesem Bereich geleitet werden.
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Status: Abgelaufen
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Drucknummer: 118_HR_9847
Sponsor: Rep. Pettersen, Brittany [D-CO-7]
Startdatum: 2024-09-25