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Unternehmertum-Korps: Nationaler Dienst zur Förderung kleiner Unternehmen und Schuldenerlass

Das Gesetz richtet das Nationale Dienstprogramm des Unternehmertum-Korps ein, um die Wirtschaftstätigkeit in wirtschaftlich benachteiligten Gebieten zu fördern. Hochschulabsolventen (Fellows) werden für zwei Jahre an berechtigte kleine Unternehmen vermittelt. Die Fellows erhalten eine Vergütung durch die Bundesregierung und nach Abschluss des Dienstes Zuschüsse zur Tilgung von Studienkrediten oder zur Finanzierung weiterführender Abschlüsse. Die teilnehmenden Unternehmen profitieren von qualifizierten Arbeitskräften und einer Steuerbefreiung für den Wert der geleisteten Arbeit.
Wichtige Punkte
Absolventen können eine bezahlte zweijährige Diensterfahrung in kleinen Unternehmen sammeln und erhalten anschließend Zuschüsse zur Rückzahlung von Studienkrediten oder zur Finanzierung von weiterführenden Studien.
Kleine Unternehmen (höchstens 5 Jahre alt, mindestens 200.000 USD Bruttoumsatz im Vorjahr) in wirtschaftlich benachteiligten Gebieten erhalten für zwei Jahre Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften.
Der Wert der vom Fellow geleisteten Arbeit wird vom Bruttoeinkommen des Kleinunternehmens für Steuerzwecke ausgeschlossen.
Erfolgreicher Abschluss des Programms ermöglicht den Teilnehmern eine nicht-wettbewerbsorientierte Einstellung in den Bundesdienst für ein Jahr.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9880
Sponsor: Rep. Phillips, Dean [D-MN-3]
Startdatum: 2024-09-27