Schutz der Ermittlungsintegrität: Präsident darf DOJ-Ermittlungen gegen sich selbst nicht kontrollieren.
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, indem es dem US-Präsidenten untersagt, strafrechtliche Ermittlungen des Justizministeriums (DOJ) gegen ihn zu kontrollieren oder deren Einstellung zu erzwingen. Wenn Staatsanwälte eine Einstellung des Verfahrens gegen den Präsidenten beantragen, muss der Generalstaatsanwalt eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass die Entscheidung nicht vom Präsidenten angeordnet wurde. Ein spezielles Dreiergericht prüft die Entscheidung auf mögliche böse Absicht, um sicherzustellen, dass die Rechtsstaatlichkeit für alle gilt.
Wichtige Punkte
Der Präsident darf dem Justizministerium nicht anordnen, eine strafrechtliche Ermittlung gegen ihn einzustellen.
Bei einem Antrag auf Einstellung muss der Generalstaatsanwalt unter Eid bestätigen, dass der Präsident die Anweisung nicht erteilt hat.
Ein spezielles Dreiergericht muss die Einstellung genehmigen und prüfen, ob böse Absicht oder der Versuch, die gesetzliche Autorität zu umgehen, vorliegt.
Der Generalinspektor des DOJ muss den Kongress sofort informieren, wenn der Verdacht besteht, dass der Präsident die Einstellung des Verfahrens angeordnet hat.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9884
Sponsor: Rep. Schiff, Adam B. [D-CA-28]
Startdatum: 2024-09-27