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Neue Haftung beim Verkauf alter Handelsschiffe für Freizeitzwecke.

Dieses Gesetz überträgt die finanzielle Verantwortung auf Verkäufer großer, alter Handelsschiffe, die zu Freizeitschiffen umgebaut werden, falls das Schiff sinkt und Umweltverschmutzung verursacht. Der Verkäufer haftet nur dann nicht, wenn der Käufer zum Zeitpunkt der Übergabe eine spezielle Versicherung für die Bergungs- und Reinigungskosten abgeschlossen hat. Ziel ist es, Steuerzahler und die Umwelt vor den Kosten zu schützen, die durch aufgegebene, gesunkene Schiffe entstehen.
Wichtige Punkte
Verkäufer großer, alter Handelsschiffe müssen sicherstellen, dass der Käufer eine Versicherung für die Kosten der Wrackbeseitigung und Umweltreinigung besitzt.
Sinkt das Schiff ohne die erforderliche Versicherung des Käufers, trägt der Verkäufer die Kosten für Bergung, Schuttbeseitigung und damit verbundene Schäden.
Die Regelungen gelten hauptsächlich für Schiffe, die mindestens 35 Fuß lang und 40 Jahre oder älter sind und zuvor kommerziell genutzt wurden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9899
Sponsor: Rep. Harder, Josh [D-CA-9]
Startdatum: 2024-10-01