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Verbot von SBA-Hilfen für China-verbundene Unternehmen.

Dieses Gesetz verbietet der Small Business Administration (SBA), Bundesfinanzhilfen an Unternehmen zu gewähren, die ihren Hauptsitz in China haben oder zu mehr als 25 % von chinesischen Staatsbürgern kontrolliert werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass öffentliche US-Mittel ausschließlich inländische Kleinunternehmen unterstützen und sie vor ausländischer Kontrolle schützen. Die Umsetzung dieser Änderungen erfordert die Novellierung der internen SBA-Vorschriften.
Wichtige Punkte
Kleine Unternehmen mit Hauptsitz in der Volksrepublik China verlieren den Anspruch auf jegliche Unterstützung durch die SBA.
SBA-Hilfen stehen auch Unternehmen nicht zur Verfügung, bei denen chinesische Staatsbürger mehr als 25 % der stimmberechtigten Aktien besitzen.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9904
Sponsor: Rep. Mills, Cory [R-FL-7]
Startdatum: 2024-10-01