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Schulsicherheit: Obligatorische Notfallpläne und rechtzeitige Benachrichtigung der Eltern bei Bedrohungen.

Dieses Gesetz verpflichtet öffentliche Schulen, die Bundesmittel erhalten, zur Entwicklung detaillierter Notfallreaktionsverfahren. Die wichtigste Änderung für Bürger ist die Vorschrift zur rechtzeitigen Benachrichtigung von Eltern und Erziehungsberechtigten über schwerwiegende Bedrohungen und Notfälle, wie Amokläufe, Bombendrohungen oder sexuelle Übergriffe, die auf dem Schulgelände oder bei Schulaktivitäten auftreten. Ziel ist es, die Sicherheit der Schüler zu erhöhen und Eltern in kritischen Momenten schnell zu informieren.
Wichtige Punkte
Lokale Bildungsbehörden müssen umfassende Notfallpläne für alle Schüler und Mitarbeiter einführen.
Eltern müssen unverzüglich über eine definierte Liste von Bedrohungen informiert werden, darunter Waffengebrauch, aktive Schützensituationen und schwere Sexualdelikte.
Die Verfahren müssen in Absprache mit den öffentlichen Sicherheitsbehörden entwickelt werden und die Verantwortlichen für die Kontaktaufnahme klar benennen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9906
Sponsor: Rep. Moskowitz, Jared [D-FL-23]
Startdatum: 2024-10-01