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Dauerhaftes Vorkaufsrecht für Stämme beim Kauf von Grundbesitz.

Dieses Gesetz sichert indigenen Stämmen dauerhaft das Recht, bestimmte Immobilienvermögen zurückzukaufen, bevor sie an Dritte verkauft oder übertragen werden können. Wenn Sie solches Land besitzen, müssen Sie es zuerst dem Stamm anbieten, bevor Sie es verkaufen oder verschenken. Diese Einschränkung ist dauerhaft und gilt auch für zukünftige Eigentümer.
Wichtige Punkte
Indigene Stämme erhalten ein dauerhaftes Vorkaufsrecht für bestimmte Immobilien, die zuvor Stammesvermögen waren.
Diese Anforderung gilt für alle Übertragungsformen (Verkauf, Schenkung) und ist dauerhaft im Grundbuch verankert.
Die Verwaltung des Stammesvermögens wird beim Stammesgeschäftsausschuss zentralisiert, wodurch die gemeinsame Verwaltung mit 'Mischblutgruppen' entfällt.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9915
Sponsor: Rep. Curtis, John R. [R-UT-3]
Startdatum: 2024-10-04