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Mehr Transparenz bei Zivilklagen: Offenlegung externer Prozessfinanzierer.

Dieses neue Gesetz verpflichtet Parteien in Zivilverfahren, die Identität jeder Person oder Organisation offenzulegen, die den Prozess finanziert und Anspruch auf eine erfolgsabhängige Zahlung hat. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Beteiligten wissen, wer finanziell am Ausgang des Falles beteiligt ist, um die Fairness zu erhöhen. Diese Regel gilt für alle laufenden und zukünftigen Zivilklagen.
Wichtige Punkte
Pflicht zur Offenlegung der Identität jeder Person, die Anspruch auf eine Zahlung hat, die vom Ausgang eines Zivilverfahrens abhängt (z. B. externe Investoren).
Die Parteien müssen dem Gericht und den Gegenparteien Kopien der Finanzierungsvereinbarungen zur Verfügung stellen.
Ausgenommen von der Offenlegung sind normale Darlehen (mit angemessenen Zinssätzen) und die Erstattung von Anwaltskosten.
Die Offenlegung muss zeitnah erfolgen und bei Bedarf korrigiert oder ergänzt werden.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9922
Sponsor: Rep. Issa, Darrell [R-CA-48]
Startdatum: 2024-10-04