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Bundesmittel für Bildung gehen direkt an Eltern zur freien Schulwahl.

Dieses Gesetz beendet die meisten bestehenden Bundesbildungsprogramme und ersetzt sie durch Schulfreiheitskonten (SFAs). Eltern erhalten die direkte Kontrolle über die Bundesmittel für die Bildung ihres Kindes, die sie für private Schulgebühren, Heimunterrichtsmaterialien, Nachhilfe oder zur Zuweisung an die gewählte öffentliche Schule verwenden können. Nicht verwendete Mittel können steuerfrei für zukünftige Hochschul- oder Berufsausbildung gespart werden.
Wichtige Punkte
Alle Bundesmittel für die Grund- und Sekundarbildung werden auf individuelle Schulfreiheitskonten der Eltern eingezahlt und ersetzen die meisten bestehenden Programme.
Eltern entscheiden, ob die Mittel für private/häusliche Bildungsausgaben (z. B. Schulgeld, Nachhilfe) verwendet oder an die gewählte öffentliche Schule ausgezahlt werden.
Nicht ausgegebene SFA-Mittel werden steuerfrei auf das nächste Jahr übertragen und können für höhere Bildung oder Berufsausbildung bis zum Alter von 30 Jahren genutzt werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9926
Sponsor: Rep. Mace, Nancy [R-SC-1]
Startdatum: 2024-10-04