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Veteranenunternehmen: Überlebende Kinder können Sonderstatus vorübergehend beibehalten.

Dieses Gesetz soll kleine Unternehmen, die im Besitz von dienstunfähigen Veteranen sind, nach deren Tod schützen. Es ermöglicht den leiblichen oder adoptierten Kindern des verstorbenen Veteranen, die Eigentumsanteile zu übernehmen und den speziellen Unternehmensstatus (SDVOSB) für maximal drei Jahre beizubehalten. Dies gibt der Familie Zeit für die Übergangsverwaltung und sichert dem Unternehmen weiterhin den Zugang zu staatlichen Aufträgen und Förderprogrammen.
Wichtige Punkte
Überlebende Kinder von dienstunfähigen Veteranen können den Veteranen-Unternehmensstatus nach dem Tod des Veteranen vorübergehend übernehmen.
Dieser Sonderstatus (SDVOSB) wird maximal drei Jahre lang aufrechterhalten, um den Zugang zu Bundesaufträgen zu gewährleisten.
Die Änderung betrifft leibliche oder rechtlich adoptierte Kinder, die die Eigentumsanteile des verstorbenen Veteranen erwerben.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9930
Sponsor: Rep. Moore, Barry [R-AL-2]
Startdatum: 2024-10-04