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Bundesweites Verbot von Gesichtserkennung in Polizei-Bodycams zum Schutz der Privatsphäre.

Das Gesetz verbietet Bundespolizeibehörden die Nutzung von Gesichtserkennung und anderen biometrischen Überwachungssystemen auf Daten, die von Bodycams gesammelt wurden. Ziel ist der Schutz der bürgerlichen Freiheiten und der Privatsphäre, indem eine ständige, automatisierte Verfolgung von Bürgern im öffentlichen Raum verhindert wird. Lokale Behörden müssen ähnliche Verbote einführen, um weiterhin Anspruch auf wichtige Bundesmittel zu haben.
Wichtige Punkte
Bundespolizeibehörden dürfen keine Gesichtserkennung oder andere Fernüberwachungssysteme (z. B. Stimmerkennung) auf Bodycam-Aufnahmen verwenden.
Dies schützt Bürger vor Massenüberwachung und unrechtmäßiger Verfolgung und verringert das Risiko falscher Identifizierungen.
Das Gesetz soll sicherstellen, dass Bodycams Werkzeuge für Transparenz und Rechenschaftspflicht bleiben und nicht zu Überwachungssystemen werden.
Die Maßnahme soll die Zusammenarbeit von Bürgern, insbesondere in stark überwachten Gemeinden, mit der Polizei fördern.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9954
Sponsor: Rep. Beyer, Donald S. [D-VA-8]
Startdatum: 2024-10-11