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Arbeitsgruppe gegen erzwungene Schulden zum Schutz von Missbrauchsopfern.

Dieses Gesetz richtet eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe ein, die sich der Bekämpfung von „erzwungenen Schulden“ widmet – Schulden, die von Tätern im Namen des Opfers aufgenommen werden und deren Kreditwürdigkeit zerstören. Die Arbeitsgruppe soll das Problem definieren, seinen Umfang bewerten und konkrete Gesetzesänderungen zum Schutz von Überlebenden häuslicher Gewalt vorschlagen. Ziel ist die Verbesserung der finanziellen Sicherheit der Opfer.
Wichtige Punkte
Einrichtung einer speziellen Regierungsgruppe (Task Force) zur Bekämpfung von Schulden, die durch Zwang oder Betrug bei Opfern häuslicher Gewalt entstanden sind.
Die Gruppe soll „erzwungene Schulden“ definieren und neue Vorschriften zum Schutz der Opfer vor finanzieller Zerstörung und beschädigter Kreditgeschichte vorschlagen.
Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Hilfsorganisationen werden zusammenarbeiten, um eine koordinierte Reaktion zu gewährleisten.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9966
Sponsor: Rep. Gottheimer, Josh [D-NJ-5]
Startdatum: 2024-10-11