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Verbot der Nutzung von Klimaschadenskosten in Energieregulierung durch Bundesbehörden.

Dieses Gesetz verbietet Bundesbehörden, Schätzungen der 'gesellschaftlichen Kosten von Kohlenstoff' und anderer Treibhausgase (wie Methan) zur Begründung neuer Vorschriften, Kosten-Nutzen-Analysen oder anderer regulatorischer Maßnahmen zu verwenden. Dies bedeutet, dass Behörden bei der Festlegung von Energie- und Umweltvorschriften die langfristigen wirtschaftlichen Schäden des Klimawandels nicht mehr vollständig berücksichtigen dürfen. Die Änderung könnte die Regulierungskosten für die Industrie senken, aber die Begründung für strenge Umweltschutzstandards schwächen.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden dürfen Schätzungen der Klimaschadenskosten nicht mehr zur Rechtfertigung neuer Vorschriften oder Leitlinien heranziehen.
Diese Änderung erschwert die Einführung strenger Umweltvorschriften, da der monetäre Wert langfristiger Klimaschäden in Kosten-Nutzen-Analysen ausgeschlossen wird.
Berichtspflicht: Behörden müssen dem Kongress melden, wie oft sie diese Klimakostenkennzahlen seit 2009 verwendet haben.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9970
Sponsor: Rep. Hudson, Richard [R-NC-9]
Startdatum: 2024-10-11