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Begrenzung der Amtszeit von Richtern des Obersten Gerichtshofs auf 18 Jahre.

Dieser vorgeschlagene Verfassungszusatz führt feste Amtszeiten von 18 Jahren für alle zukünftigen Richter des Obersten Gerichtshofs ein und ersetzt die lebenslange Ernennung. Ziel ist es, die Besetzung des Gerichts vorhersehbarer zu machen und eine regelmäßige Rotation zu gewährleisten. Dies beeinflusst die langfristige Auslegung der Bundesgesetze, die das tägliche Leben der Bürger regeln.
Wichtige Punkte
Neue Richter dienen für eine einzige, nicht verlängerbare Amtszeit von 18 Jahren, mit einem festen Ernennungsplan.
Die Zusammensetzung des Obersten Gerichtshofs bleibt bei neun Richtern.
Der dienstälteste Richter wird automatisch zum Obersten Richter (Chief Justice) ernannt, wenn diese Position frei wird.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_SJRES_120
Sponsor: Sen. Welch, Peter [D-VT]
Startdatum: 2024-12-05