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Verfassungsänderung: Obligatorischer ausgeglichener Bundeshaushalt und Ausgabenobergrenze von 18% des BIP.

Dieser vorgeschlagene Verfassungszusatz verpflichtet die Bundesregierung, ihren Haushalt jährlich auszugleichen, sodass die Ausgaben die Einnahmen nicht überschreiten. Er führt auch eine strenge Obergrenze ein, die die Gesamtausgaben des Bundes auf 18% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) begrenzt. Ziel ist die Eindämmung der Staatsverschuldung, was jedoch Steuererhöhungen oder die Anhebung der Schuldenobergrenze erheblich erschwert, da hierfür eine Zweidrittelmehrheit im Kongress erforderlich ist.
Wichtige Punkte
Die Bundesregierung muss einen ausgeglichenen Haushalt führen; die jährlichen Ausgaben dürfen die Gesamteinnahmen nicht überschreiten.
Die gesamten Bundesausgaben sind auf maximal 18% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) des Vorjahres begrenzt.
Steuererhöhungen oder die Anhebung der nationalen Schuldenobergrenze erfordern die Zustimmung von zwei Dritteln beider Häuser des Kongresses.
Die Haushaltsbeschränkungen können nur mit einer Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern des Kongresses ausgesetzt werden.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_SJRES_14
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2023-02-16