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Ablehnung der SEC-Regel zur Offenlegung von Cyber-Risiken durch börsennotierte Unternehmen.

Dieser Beschluss zielt darauf ab, eine neue Regel der Börsenaufsichtsbehörde SEC aufzuheben, die börsennotierte Unternehmen zur Offenlegung erheblicher Cybersicherheitsvorfälle und ihrer Risikomanagementstrategien verpflichtete. Bei Annahme entfällt die Pflicht für Unternehmen, Investoren (einschließlich Normalbürgern) detaillierte Informationen über ihre Sicherheitsvorkehrungen zu liefern. Dies könnte die Transparenz über die Cybersicherheit von Unternehmen verringern.
Wichtige Punkte
Stoppt die Verpflichtung für börsennotierte Unternehmen, ihre Strategien zum Umgang mit Cyber-Risiken offenzulegen.
Keine Pflicht zur schnellen Meldung schwerwiegender Cyber-Vorfälle, was die Transparenz für Anleger verringert.
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Drucknummer: 118_SJRES_50
Sponsor: Sen. Tillis, Thomas [R-NC]
Startdatum: 2023-11-09