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Festlegung Biologischen Geschlechts im Bundesrecht: Frauenrechte-Gesetz

Diese Resolution zielt darauf ab, die Definition von Geschlecht im Bundesrecht rechtlich zu standardisieren und sie ausschließlich als biologisches Geschlecht (männlich oder weiblich) bei der Geburt festzulegen. Dies schafft klare Regeln für die Verwendung von Begriffen wie „Frau“, „Mann“, „Mutter“ und „Vater“ im föderalen Kontext. Dies wirkt sich direkt auf die Regeln für geschlechtergetrennte Bereiche wie Sport, Gefängnisse und Schutzunterkünfte aus.
Wichtige Punkte
Geschlecht wird im Bundesrecht als das biologische Geschlecht (männlich oder weiblich) bei der Geburt definiert.
Die Begriffe „Frau“ und „Mädchen“ beziehen sich ausschließlich auf biologische Frauen, „Mann“ und „Junge“ auf biologische Männer.
Bestätigung der Notwendigkeit, Geschlechter in Sport, Gefängnissen, Schutzunterkünften und Toiletten aus Sicherheits- und Datenschutzgründen zu unterscheiden.
Regierungsbehörden, die nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten sammeln, müssen diese auf dem biologischen Geschlecht bei der Geburt basieren.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_SRES_53
Sponsor: Sen. Hyde-Smith, Cindy [R-MS]
Startdatum: 2023-02-09