Bundesangestellte: Ausschluss bei schwerwiegenden Steuerschulden.
Das Gesetz schreibt eine jährliche öffentliche Berichterstattung über Bundesangestellte und Rentner mit erheblichen Steuerschulden vor. Personen mit solchen Schulden (ohne gültige Zahlungsvereinbarung) sind künftig von der Einstellung oder Weiterbeschäftigung im Bundesdienst ausgeschlossen, wobei Ausnahmen und ordnungsgemäße Verfahren vorgesehen sind. Ziel ist es, die finanzielle Rechenschaftspflicht der Regierungsmitarbeiter zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Personen mit schwerwiegenden, ungelösten Steuerschulden dürfen keine Bundesstellen antreten oder behalten (gilt für zivile und militärische Angestellte).
Es wird ein jährlicher, öffentlicher Bericht über die Steuerschulden von aktiven und pensionierten Bundesbediensteten, aufgeschlüsselt nach Behörde, gefordert.
Mitarbeiter, die vorsätzlich keine Steuererklärung einreichen oder Steuern zu niedrig angeben, können entlassen werden, wobei ihnen ein ordnungsgemäßes Verfahren zusteht.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1011
Sponsor: Sen. Braun, Mike [R-IN]
Startdatum: 2023-03-28