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Aufsichtsbehörden bleiben aktiv: Kontrolle des Staates auch bei Haushaltsstopp.

Dieses Gesetz stellt sicher, dass die internen Aufsichtsbehörden (Generalinspektoren) ihre Arbeit zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch fortsetzen können, selbst wenn die Regierung aufgrund fehlender Haushaltsmittel vorübergehend geschlossen wird. Dadurch wird gewährleistet, dass wichtige Programme, die während des Stillstands weiterlaufen, weiterhin streng kontrolliert werden, um Steuergelder zu schützen.
Wichtige Punkte
Ermöglicht Generalinspektoren (IGs), Ausgaben zu tätigen, um ihre Aufsichtspflichten während eines staatlichen Finanzierungsstopps (Shutdown) fortzusetzen.
Gewährleistet die kontinuierliche Rechenschaftspflicht und Kontrolle der Regierungsprogramme, die auch ohne verabschiedeten Haushalt weiterlaufen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1012
Sponsor: Sen. Braun, Mike [R-IN]
Startdatum: 2023-03-28