Strengere Rüstungsexportkontrolle: Schutz der Menschenrechte und Verkaufsverbot an Kriegsverbrecher.
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Regeln für den Verkauf von US-Waffen und Verteidigungsdienstleistungen ins Ausland zu verschärfen, wobei Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht zu Schlüsselkriterien werden. Es schreibt vor, dass die US-Regierung Waffenverkäufe an Länder einstellen muss, die Völkermord oder Kriegsverbrechen begehen, es sei denn, diese Länder ergreifen Maßnahmen zur strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen und zur Entschädigung. Für US-Bürger erhöht dies die Rechenschaftspflicht der Regierung darüber, wie amerikanische Militärausrüstung weltweit eingesetzt wird, und verringert potenziell das Risiko, dass ihre Steuern Regime unterstützen, die Menschenrechte verletzen.
Wichtige Punkte
Verbot von Waffenverkäufen: Es wird ein absolutes Verbot des Verkaufs, Exports oder Transfers von Verteidigungsgütern an Länder eingeführt, deren Regierungen Völkermord oder Kriegsverbrechen begehen.
Verstärkte Aufsicht durch den Kongress: Waffenverkäufe an Länder, in denen ein Putsch stattgefunden hat oder deren Sicherheitskräfte schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben, unterliegen einer obligatorischen Überprüfung und der Möglichkeit der Ablehnung durch den Kongress, unabhängig vom Transaktionswert.
Überwachung der Endverwendung: Waffenverkaufsvereinbarungen müssen die Zusage enthalten, dass die Ausrüstung nicht zur Verletzung des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte verwendet wird, und die US-Regierung muss diese Verwendung überwachen.
Neue Verkaufskriterien: Bei der Prüfung von Rüstungsexporten muss das Außenministerium berücksichtigen, inwieweit das Empfängerland die Menschenrechte schützt und demokratische Institutionen unterstützt.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1025
Sponsor: Sen. Menendez, Robert [D-NJ]
Startdatum: 2023-03-29