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Höhere Standards für Orangensaft: Mehr Fruchtfeststoffe im Produkt.

Dieses Gesetz führt einen neuen Mindestgehalt an löslichen Orangenfeststoffen in pasteurisiertem Orangensaft ein. Hersteller müssen sicherstellen, dass der fertige Saft mindestens 10 % Orangenfeststoffe enthält, um die Qualität zu verbessern und die heimische Produktion zu schützen. Für Verbraucher bedeutet dies die Garantie, dass der gekaufte Saft eine höhere Konzentration natürlicher Fruchtbestandteile aufweist.
Wichtige Punkte
Anforderung: Pasteurisierter Orangensaft muss mindestens 10 % lösliche Orangenfeststoffe enthalten (ohne zugesetzte Süßungsmittel).
Ziel: Die Änderung soll die Qualitätsstandards erhöhen und die heimischen Orangensaftproduzenten unterstützen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_103
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2023-01-26