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Gefängnisse dürfen Handy-Störsender zur Verbesserung der Sicherheit einsetzen.

Dieses Gesetz hebt Beschränkungen auf und erlaubt es Bundes- und Landesjustizvollzugsanstalten, Handy-Störsysteme innerhalb ihrer Einrichtungen zu verwenden. Ziel ist es, Insassen daran zu hindern, illegal über Schmuggelgeräte zu kommunizieren, was die Sicherheit erhöht und aus dem Gefängnis heraus organisierte Kriminalität eindämmt. Die Störsender dürfen nur in den Unterkunftsgebäuden der Anstalt betrieben werden, um die Mobilfunkdienste der Öffentlichkeit nicht zu beeinträchtigen.
Wichtige Punkte
Bundes- und Landesgefängnisse erhalten die Befugnis, Systeme zur Störung drahtloser Kommunikationssignale zu installieren und zu betreiben.
Die Bundeskommunikationskommission (FCC) darf den Einsatz dieser Systeme durch Justizvollzugsanstalten nicht verhindern.
Der Betrieb der Systeme muss auf die Unterkunftsgebäude der Justizvollzugsanstalt beschränkt bleiben.
Vor der Implementierung müssen die Einrichtungen lokale Strafverfolgungsbehörden konsultieren.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1047
Sponsor: Sen. Cotton, Tom [R-AR]
Startdatum: 2023-03-29