Verwaltungs-Pay-As-You-Go-Gesetz: Behörden müssen neue Ausgaben ausgleichen
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die 'Pay-As-You-Go'-Regel für Verwaltungsmaßnahmen, die direkte Staatsausgaben erhöhen, zu festigen und zu beleben. Wenn eine Bundesbehörde eine neue, nicht zwingend vorgeschriebene Regelung oder ein Programm vorschlägt, das höhere Kosten verursacht, muss sie gleichzeitig vergleichbare Einsparungen in anderen Bereichen vorschlagen, um diese Kosten auszugleichen. Dies soll die Kontrolle der Bundesausgaben verbessern und die finanzielle Sicherheit wiederherstellen, was sich indirekt auf die wirtschaftliche Stabilität der Bürger auswirkt.
Wichtige Punkte
Erhöhte Rechenschaftspflicht der Behörden: Behörden müssen die budgetären Auswirkungen jeder neuen, nicht gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahme, die direkte Ausgaben erhöht, schätzen und melden.
Obligatorischer Kostenausgleich: Wenn eine Maßnahme die Ausgaben erhöht, muss die Behörde andere Maßnahmen vorschlagen, um die Ausgaben um einen vergleichbaren Betrag zu senken (Netto-Null-Anforderung).
OMB-Aufsicht: Der Direktor des Office of Management and Budget (OMB) prüft diese Vorschläge und kann sie ablehnen, wenn die Ausgleiche unzureichend sind, es sei denn, es liegt ein Ausnahmefall (z. B. für wesentliche Dienstleistungen) vor.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1052
Sponsor: Sen. Braun, Mike [R-IN]
Startdatum: 2023-03-29