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Mehr Sicherheit und Barrierefreiheit für Studierende mit Behinderungen auf dem Campus.

Dieses Gesetz verpflichtet Hochschulen, alle Sicherheitsinformationen und Notfallverfahren für Studierende und Mitarbeiter mit Behinderungen vollständig zugänglich zu machen. Es fordert die Anpassung von Präventionsprogrammen, Evakuierungsplänen und Schulungen für das Personal, um gleiche Sicherheit und Teilhabe zu gewährleisten. Ziel ist es, fairen Zugang zum Campusleben und gerechte Behandlung in Disziplinarverfahren für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, einschließlich Kommunikationshilfe.
Wichtige Punkte
Hochschulen müssen alle Sicherheitsberichte kostenlos und in barrierefreien Formaten (z. B. für Blinde oder Gehörlose) bereitstellen.
Notfall- und Evakuierungsverfahren müssen die spezifischen Bedürfnisse von Studierenden und Mitarbeitern mit Behinderungen berücksichtigen.
Das Sicherheitspersonal und die Beamten, die Disziplinarverfahren durchführen, müssen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen geschult werden.
Personen mit Behinderungen, die an Disziplinarverfahren beteiligt sind, haben Anspruch auf einen von der Hochschule bereitgestellten Dolmetscher oder Kommunikationsassistenten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1070
Sponsor: Sen. Casey, Robert P., Jr. [D-PA]
Startdatum: 2023-03-30