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Bundesbehörden müssen unverbindliche Richtlinien klar kennzeichnen.

Dieses Gesetz verpflichtet Bundesbehörden, ausdrücklich klarzustellen, dass ihre Leitfäden und Interpretationsdokumente rechtlich nicht bindend sind und keine neuen Verpflichtungen für die Öffentlichkeit schaffen. Diese Änderung erhöht die Transparenz und stellt sicher, dass Bürger den Unterschied zwischen tatsächlichen gesetzlichen Anforderungen und behördlichen Ratschlägen verstehen. Dies verhindert, dass unverbindliche Empfehlungen fälschlicherweise als zwingendes Recht angesehen werden.
Wichtige Punkte
Alle betroffenen behördlichen Leitfäden müssen prominent eine Erklärung enthalten, dass sie keine Gesetzeskraft haben.
Bürger erhalten Klarheit darüber, dass behördliche Ratschläge lediglich zur Erläuterung bestehender Vorschriften dienen und keine neuen rechtlichen Pflichten auferlegen.
Die Transparenz der Regierungstätigkeit wird verbessert, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_108
Sponsor: Sen. Lankford, James [R-OK]
Startdatum: 2023-01-26