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Online-Plattformen müssen Drogenhandel mit Fentanyl und Methamphetamin melden.

Dieses Gesetz verpflichtet Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste (wie soziale Medien) der DEA Fälle des illegalen Verkaufs von Fentanyl, Methamphetamin oder gefälschten Medikamenten zu melden, sobald sie tatsächliche Kenntnis von solchen Verbrechen erlangen. Ziel ist die Eindämmung des Online-Drogenhandels zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit. Obwohl Kontodaten weitergegeben werden müssen, sind die Unternehmen nicht verpflichtet, die Kommunikation der Nutzer aktiv zu überwachen.
Wichtige Punkte
Internetplattformen müssen der DEA Verbrechen im Zusammenhang mit Fentanyl, Methamphetamin und gefälschten Drogen melden, wenn sie davon Kenntnis haben.
Bei wissentlicher und vorsätzlicher Nichtmeldung drohen den Dienstleistern hohe Geldstrafen (bis zu 380.000 USD).
Datenschutz: Anbieter sind nicht verpflichtet, Nutzer aktiv zu überwachen oder deren Kommunikationsinhalte zu durchsuchen.
Strafverfolgungsbehörden dürfen dieses Meldesystem nicht nutzen, um selbst Berichte einzureichen.
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Status: Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1080
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2023-03-30