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Ende der Diskriminierung: Alter und Behinderung bei Geschworenen.

Dieses Gesetz verbietet den Ausschluss von Bürgern vom Dienst in Bundesgeschworenengerichten allein aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung. Die Änderung stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht haben, als Geschworene am Justizsystem teilzunehmen, sofern ihre Bedürfnisse durch angemessene Vorkehrungen erfüllt werden können. Dies stärkt die Bürgerrechte und die Repräsentativität der Geschworenengerichte.
Wichtige Punkte
Diskriminierungsverbot: Bürger dürfen nicht mehr nur wegen ihres Alters oder einer Behinderung vom Dienst als Bundesgeschworene ausgeschlossen werden.
Angemessene Vorkehrungen: Menschen mit Behinderungen müssen zum Dienst zugelassen werden, wenn ihr Zustand die Teilnahme mit angemessenen Vorkehrungen (z. B. Barrierefreiheit) ermöglicht.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1086
Sponsor: Sen. Markey, Edward J. [D-MA]
Startdatum: 2023-03-30