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Würde Fötaler Überreste: Neue Bestattungspflichten nach Abtreibungen.

Dieses Gesetz führt neue bundesweite Anforderungen für den Umgang mit fötalem Gewebe nach einem Schwangerschaftsabbruch ein. Patientinnen müssen die Wahl erhalten, das Gewebe entweder zur Bestattung/Einäscherung mitzunehmen oder es der Klinik zu überlassen. Übernimmt die Klinik das Gewebe, muss sie innerhalb von 7 Tagen für die endgültige Bestattung oder Einäscherung sorgen, in Übereinstimmung mit den staatlichen Gesetzen für menschliche Überreste.
Wichtige Punkte
Patientinnen müssen schriftlich zustimmen, wie mit den fötalen Überresten verfahren wird (Bestattung, Einäscherung oder Übergabe an die Klinik).
Kliniken, die das Gewebe übernehmen, müssen innerhalb einer Woche die Bestattung oder Einäscherung veranlassen; bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen (bis zu 50.000 USD) und bis zu 5 Jahre Haft.
Das Gesetz verpflichtet Kliniken zur jährlichen Meldung der Anzahl der Abtreibungen, des Schwangerschaftsalters und der Entsorgungsmethoden an die Bundesregierung.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1102
Sponsor: Sen. Braun, Mike [R-IN]
Startdatum: 2023-03-30