Obligatorische Benachrichtigung der Eltern und Interventionsrecht bei Abtreibungen Minderjähriger
Dieses Gesetz untersagt Personen oder Organisationen die Durchführung einer Abtreibung bei einer nicht emanzipierten Minderjährigen unter 18 Jahren, es sei denn, die Eltern oder Erziehungsberechtigten werden schriftlich benachrichtigt. Nach der Benachrichtigung gilt eine obligatorische Wartezeit von 96 Stunden, und die Eltern erhalten das Recht, vor einem Bundesgericht zu klagen, um den Eingriff zu verhindern. Ein gerichtlicher Verzicht auf die Benachrichtigung ist nur bei klarem und überzeugendem Beweis für körperlichen Missbrauch durch den Elternteil zulässig.
Wichtige Punkte
Erfordert die schriftliche Benachrichtigung der Eltern von nicht emanzipierten Minderjährigen, die eine Abtreibung wünschen, gefolgt von einer 96-stündigen Wartezeit.
Eltern erhalten das Recht, vor einem Bundesgericht zu klagen, um die Abtreibung zu untersagen; das Gericht muss eine einstweilige Verfügung erlassen.
Ein gerichtlicher Verzicht auf die Benachrichtigung ist nur zulässig, wenn klarer Beweis für körperlichen Missbrauch durch den Elternteil vorliegt.
Personen oder Organisationen, die gegen diese Regeln verstoßen, drohen Geldstrafen bis zu 100.000 Dollar, bis zu ein Jahr Haft oder beides.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1103
Sponsor: Sen. Braun, Mike [R-IN]
Startdatum: 2023-03-30