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Franchiseschutz: Soziale Richtlinien begründen kein gemeinsames Arbeitsverhältnis.

Dieses Gesetz stellt klar, dass ein Franchisegeber nicht automatisch zum rechtlichen Arbeitgeber der Mitarbeiter des Franchisenehmers wird, nur weil er Schulungen oder Richtlinien zu wichtigen Themen wie Sicherheit am Arbeitsplatz, Diskriminierung oder COVID-19-Protokollen bereitstellt oder vorschreibt. Ziel ist es, das Franchisemodell zu schützen, indem verhindert wird, dass solche Aktivitäten als Beweis für ein gemeinsames Arbeitsverhältnis unter wichtigen Bundesarbeitsgesetzen gewertet werden. Dies stellt sicher, dass der Franchisenehmer die primäre Verantwortung für Löhne und Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter behält.
Wichtige Punkte
Aktivitäten des Franchisegebers, die dem sozialen Wohl dienen (z. B. Schulungen gegen sexuelle Belästigung oder Richtlinien zu bezahltem Urlaub), können nicht zur Begründung eines gemeinsamen Arbeitsverhältnisses herangezogen werden.
Diese Schutzbestimmung gilt für Bundesgesetze wie das Mindestlohngesetz (FLSA), das Arbeitsschutzgesetz (OSHA) und das Arbeitsbeziehungsgesetz (NLRA).
Die Vorschrift oder Bereitstellung von COVID-19-Richtlinien oder Schutzausrüstung begründet ebenfalls kein Arbeitsverhältnis.
Das Gesetz setzt widersprüchliche staatliche Gesetze außer Kraft, um eine einheitliche Regelung des Arbeitsverhältnisses im Franchisesystem zu gewährleisten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1104
Sponsor: Sen. Braun, Mike [R-IN]
Startdatum: 2023-03-30