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Mehr Spenderdatenschutz und weniger Bürokratie für kleine gemeinnützige Organisationen.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand für kleine gemeinnützige Organisationen zu verringern, indem die Einnahmegrenze für die jährliche Finanzberichterstattung auf 50.000 USD angehoben wird. Die wichtigste Änderung verbietet es der IRS, von den meisten steuerbefreiten Organisationen die Offenlegung der Namen und Adressen ihrer Spender zu verlangen, was den Datenschutz erhöht. Politische Organisationen müssen jedoch weiterhin ihre wesentlichen Spender offenlegen.
Wichtige Punkte
Kleine gemeinnützige Organisationen (z. B. lokale Vereine, Kirchen) mit Jahreseinnahmen unter 50.000 USD sind von der jährlichen Finanzberichterstattung an die IRS befreit.
Die IRS darf von den meisten steuerbefreiten Organisationen nicht die Offenlegung der Namen und Adressen von Spendern verlangen, was den Datenschutz für Spender verbessert.
Politische Organisationen (Abschnitt 527) müssen weiterhin die Daten ihrer größten Spender offenlegen, um die finanzielle Transparenz zu gewährleisten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1105
Sponsor: Sen. Braun, Mike [R-IN]
Startdatum: 2023-03-30