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Obligatorische Mindestbesetzung von Pflegekräften für Patientensicherheit in Krankenhäusern

Das Gesetz führt bundesweit verbindliche Mindestquoten für das Verhältnis von examinierten Pflegekräften zu Patienten in Krankenhausbereichen ein, um die Qualität der Versorgung und die Patientensicherheit zu verbessern. Krankenhäuser müssen diese Standards einhalten, und Pflegekräfte erhalten Schutz vor Entlassung oder Diskriminierung, wenn sie Zuweisungen ablehnen, die diese Standards verletzen oder die Sicherheit gefährden. Bürger können Verstöße über eine spezielle Hotline melden, und Krankenhäuser müssen Informationen zur Personalbesetzung veröffentlichen.
Wichtige Punkte
Einführung fester Mindestquoten (z. B. 1:2 auf Intensivstationen, 1:4 auf medizinisch-chirurgischen Stationen) zur Verbesserung der Patientensicherheit.
Verbot von verpflichtenden Überstunden für Pflegekräfte zur Einhaltung der Mindestbesetzung und Schutz vor Vergeltung für die Meldung von Verstößen oder die Ablehnung gefährlicher Zuweisungen.
Krankenhäuser müssen die tatsächliche Personalbesetzung pro Schicht öffentlich aushängen; die Kosten für die Einhaltung werden durch Anpassungen der Medicare-Zahlungen berücksichtigt.
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Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1113
Sponsor: Sen. Brown, Sherrod [D-OH]
Startdatum: 2023-03-30