Mehr Kontrolle über die Verwendung von Arzneimittelrabatten im 340B-Programm.
Das Gesetz führt neue Transparenzregeln für Gesundheitseinrichtungen ein, die am 340B-Arzneimittelrabattprogramm teilnehmen. Diese Einrichtungen müssen nun Prüfungen zulassen, um festzustellen, wie sie die durch den Kauf von rabattierten Medikamenten erzielten finanziellen Einsparungen verwenden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Mittel zur Verbesserung der Patientenversorgung und nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.
Wichtige Punkte
Erfasste Einrichtungen müssen Prüfungen zulassen, um festzustellen, wie sie die Nettoeinnahmen aus dem Kauf rabattierter Arzneimittel verwenden.
Die erhöhte Transparenz soll Missbrauch von Geldern verhindern und sicherstellen, dass die Einsparungen des 340B-Programms den Patienten zugutekommen.
Die Einrichtungen sind verpflichtet, Aufzeichnungen aufzubewahren und bereitzustellen, die für die Durchführung dieser Prüfungen erforderlich sind.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1133
Sponsor: Sen. Braun, Mike [R-IN]
Startdatum: 2023-03-30