Obligatorische private Krankenversicherung für Hörimplantate und -geräte.
Das Ally's Act schreibt vor, dass private Krankenversicherungen Hörimplantate, externe Schallprozessoren und damit verbundene Dienstleistungen wie Operationen und Rehabilitation abdecken müssen. Dies stellt sicher, dass bedürftige Personen Zugang zu notwendiger Ausrüstung und Pflege erhalten, einschließlich regelmäßiger Upgrades alle fünf Jahre. Versicherer dürfen die Kostenübernahme nicht aufgrund einer internen Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit ablehnen, und die Zuzahlungen der Patienten dürfen nicht höher sein als bei allgemeinen medizinischen Leistungen.
Wichtige Punkte
Private Krankenversicherungen müssen Hörimplantate (z. B. Cochlea-Implantate) und externe Schallprozessoren obligatorisch abdecken.
Die Deckung muss Wartung, Reparatur und die Aufrüstung oder den Ersatz der Geräte mindestens alle 5 Jahre umfassen.
Die finanziellen Anforderungen (z. B. Selbstbehalte) für diese Leistungen dürfen nicht restriktiver sein als für die meisten anderen medizinischen und chirurgischen Leistungen.
Versicherern ist es untersagt, die Kostenübernahme aufgrund ihrer eigenen Überprüfung der 'medizinischen Notwendigkeit' abzulehnen oder einzuschränken.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1135
Sponsor: Sen. Capito, Shelley Moore [R-WV]
Startdatum: 2023-03-30