Obligatorische Eintreibung von COVID-19-Darlehen für Kleinunternehmen (PPP/EIDL).
Dieses Gesetz verbietet der Small Business Administration (SBA), die Eintreibung von COVID-19-Hilfsdarlehen (wie PPP und EIDL) auszusetzen oder einzustellen. Für Kleinunternehmer, die diese Schulden nicht beglichen haben, bedeutet dies, dass die Eintreibungsmaßnahmen zwingend fortgesetzt werden müssen. Die Befugnis zur endgültigen Entscheidung über die Schuldenübernahme wird auf das Finanzministerium übertragen.
Wichtige Punkte
Die SBA darf die Eintreibung von ausstehenden COVID-19 PPP- und EIDL-Darlehen nicht mehr aussetzen oder beenden.
Forderungen, die die SBA normalerweise einstellen würde, müssen zur endgültigen Entscheidung über die Eintreibung an das Finanzministerium verwiesen werden.
Der SBA-Administrator muss dem Kongress regelmäßig über den Fortschritt der Schuldeneintreibung berichten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_1142
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2023-03-30