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Modernisierung der Wasserfinanzierung: Bedarfsabhängige Zuteilung für sauberes Wasser.

Das Gesetz ändert die Verteilung der Bundesmittel für sauberes Wasser, indem es den Bundesstaaten bis 2028 eine stabile Mindestfinanzierung garantiert. Ab 2029 erfolgt die Zuteilung auf der Grundlage des tatsächlichen Infrastrukturbedarfs, der durch detaillierte, alle zwei Jahre durchgeführte Erhebungen ermittelt wird, um die Wasserqualität und die Widerstandsfähigkeit der Systeme gegen Katastrophen zu verbessern. Die Bundesstaaten dürfen auch einen kleinen Teil der Mittel für die Durchführung dieser notwendigen Bedarfsanalysen verwenden.
Wichtige Punkte
Die Bundesstaaten erhalten bis 2028 eine Mindestfinanzierung für sauberes Wasser auf dem Niveau von 2023, ergänzt durch zusätzliche Mittel basierend auf der Bevölkerungszahl.
Ab 2029 wird die Mittelverteilung auf dem tatsächlichen Infrastrukturbedarf basieren, der in regelmäßig aktualisierten, detaillierten Erhebungen ermittelt wird.
Die erforderlichen Bedarfsanalysen müssen nun die Kosten für die Widerstandsfähigkeit der Systeme gegen Katastrophen und den Austausch von 10% der alten Rohre über 20 Jahre umfassen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_115
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2023-01-26